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Medizinrecht: 7.500 € Schmerzensgeld - Behandlungsfehler bei Schönheitsoperation

22.12.2000

Behandlungsfehler bei Nasolabial- und Mundfaltenoperation, Oberlid- und Unterlidblepharoplastiken und bei Fettabsaugung

Aufgrund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme steht fest, dass 4 der 5 vom Beklagten vorgenommenen gesichtschirurgischen Eingriffe unsachgemäß durchgeführt worden sind.

Der Beklagte hat die Klägerin bei der Nasolabial- und Mundfaltenoperation, den Oberlid- und Unterlidblepharoplastiken sowie bei der Fettabsaugung jeweils fehlerhaft behandelt. Schmerzensgeld: 7.500 €


OLG Hamburg, Urt. vom 22.12.2000 - 1 U 41/00 - OLGR 2001, 179

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht

 
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